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BFH Urteil v. - V R 49/15

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 40 Abs. 2, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 126 Abs. 3, FGO § 126 Abs. 4, AO § 14, AO § 51, AO § 52 Abs. 1, AO § 52 Abs. 2, AO § 68 Nr. 9, UStG § 4 Nr. 11, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9

Zulässigkeit einer Klage gegen einen auf 0 Euro lautenden Körperschaftsteuerbescheid; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Leitsatz

1. Für die Darlegung einer Rechtsverletzung i.S. des § 40 Abs. 2 FGO reicht es aus, wenn der Kläger geltend macht, er sei von der Körperschaftsteuer befreit und durch den auf 0 € lautenden Körperschaftsteuerbescheid sei zu Unrecht seine Körperschaftsteuerpflicht bejaht worden.

2. Es stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO dar, wenn über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.220616.VR49.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1754 Nr. 12
FAAAF-84762

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