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BFH Beschluss v. - X B 146/15

Gesetze: AO § 162, EStG § 15, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls im Rahmen einer Schätzung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unbeachtlich; Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten

Leitsatz

1. Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich. Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen.

2. Es besteht weder für das FA noch für das FG die Pflicht, ein aufgrund einer Schätzungsmethode gewonnenes Ergebnis durch die Anwendung einer weiteren Schätzungsmethode zu überprüfen oder zu untermauern. Es ist Sache der Tatsacheninstanz zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.130916.XB146.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1747 Nr. 12
PAAAF-85038

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