Änderung der Steuerfestsetzung bei Bekanntwerden neuer Tatsachen aufgrund eines Benennungsverlangens; § 160 AO ist keine Schätzungsnorm
Leitsatz
1. Weder ein Benennungsverlangen i.S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf begründet die Tatbestandsvoraussetzungen einer selbständigen Änderungsvorschrift.
2. Nur wenn aufgrund des Benennungsverlangens nachträglich neue Tatsachen i.S. von § 173 AO bekannt werden, ist die Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift möglich.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.090316.XR10.13.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1665 Nr. 12 HFR 2017 S. 4 Nr. 1 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2017 S. 687 ZAAAF-85039