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BFH Urteil v. - X R 10/13

Gesetze: AO § 88 Abs. 1 Satz 1, AO § 143, AO § 160 Abs. 1 Satz 1, AO § 162 Abs. 2 Satz 2, AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

Änderung der Steuerfestsetzung bei Bekanntwerden neuer Tatsachen aufgrund eines Benennungsverlangens; § 160 AO ist keine Schätzungsnorm

Leitsatz

1. Weder ein Benennungsverlangen i.S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf begründet die Tatbestandsvoraussetzungen einer selbständigen Änderungsvorschrift.

2. Nur wenn aufgrund des Benennungsverlangens nachträglich neue Tatsachen i.S. von § 173 AO bekannt werden, ist die Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift möglich.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.090316.XR10.13.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1665 Nr. 12
HFR 2017 S. 4 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2017 S. 687
ZAAAF-85039

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