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BFH Urteil v. - VII R 21/14

Gesetze: AO § 69, AO § 34, AO § 35

Einheitliche Berechnung der Haftungsquote für ein Unternehmen; im Wesentlichen inhaltsgleich mit

Leitsatz

Die Haftungsquote ist für das Unternehmen einheitlich --ohne Aufteilung auf Geschäftsbereiche oder Tätigkeitsfelder-- zu berechnen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.140616.VIIR21.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1674 Nr. 12
GAAAF-85041

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