Insolvenzeröffnungsantrag des Gläubigers: Rechtsschutzinteresse des in einem vorangegangenen Einzelgläubigeranfechtungsprozess gegen einen Grundstückserwerber unterlegenen Gläubiger
Leitsatz
Wird die Anfechtungsklage eines Gläubigers gegen den Erwerber eines Grundstücks des Schuldners in einem Vorprozess rechtskräftig abgewiesen, kann ihm ein Rechtsschutzinteresse für einen unter Vorlage des vollstreckbaren Titels gegen den Schuldner gerichteten Insolvenzantrag nicht versagt werden, weil das klageabweisende Urteil weder für das Insolvenzverfahren noch für eine in seinem Rahmen zu erhebende Anfechtungsklage Rechtskraft entfaltet.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:150916BIXZB32.16.0
Fundstelle(n): DB 2016 S. 2599 Nr. 44 DStR 2017 S. 52 Nr. 1 NJW-RR 2017 S. 245 Nr. 4 WM 2016 S. 2128 Nr. 44 ZIP 2016 S. 2177 Nr. 45 ZIP 2016 S. 85 Nr. 44 UAAAF-85084