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BGH Urteil v. - I ZR 222/14

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 32 Abs 1 S 3 UrhG, § 32 Abs 2 S 2 UrhG, § 32a Abs 1 S 1 UrhG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB

Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst: Beginn der regelmäßigen Verjährung des Anspruchs auf eine weitere angemessene Vergütung – Geburtstagskarawane

Leitsatz

Geburtstagskarawane

Der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) von Ansprüchen des Urhebers eines Werkes der angewandten Kunst (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG), das einem Geschmacksmusterschutz zugänglich war und die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragt, auf Zahlung einer (weiteren) angemessenen Vergütung nach § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG oder § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG ist auf den Schluss des Jahres 2014 hinausgeschoben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:160616UIZR222.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2690 Nr. 45
MAAAF-85642

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