Haftung wegen fehlerhafter Beratung bei finanziertem Immobilienerwerb: Verjährungsbeginn des Schadensersatzanspruchs; Beratungspflicht bei Werbung mit der wirtschaftlichen Rentabilität einer Immobilie; Aufklärung über Steuervorteile bei langfristiger Finanzierung eines Immobilienkaufs
Leitsatz
1. Bei einem Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaften Beratung über die Höhe der monatlichen Zuzahlung im Fall des Erwerbs einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage liegt die erforderliche Kenntnis anspruchsbegründender Umstände erst vor, wenn der Käufer nachvollziehen kann, worauf die höhere Zuzahlung zurückzuführen ist. Dies ist ihm regelmäßig erst nach Erhalt der Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. des Mietpools für den betroffenen Zeitraum möglich.
2a. Wird als Kaufanreiz für eine Immobilie auf deren wirtschaftliche Rentabilität hingewiesen, muss der Verkäufer auch über die hierfür bedeutsamen tatsächlichen Umstände richtig und vollständig informieren. Er verletzt daher seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes Bild der Ertragserwartung oder des Wertsteigerungspotentials gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (Bestätigung von Senat, Urteil vom , V ZR 223/03, NJW 2005, 983).
2b. Wird eine langfristige Finanzierung eine Immobilienkaufs mit damit einhergehenden Steuervorteilen und zugleich ein Annuitätendarlehen vorgeschlagen, ist über eintretende negative Auswirkungen des sich Jahr für Jahr verringernden Zinsanteils der Darlehensraten auf den Steuervorteil aufzuklären.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:170616UVZR134.15.0
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2690 Nr. 45 BFH/NV 2017 S. 144 Nr. 1 DB 2016 S. 2656 Nr. 45 NJW 2016 S. 9 Nr. 47 NJW 2017 S. 248 Nr. 4 WM 2016 S. 2167 Nr. 45 ZIP 2017 S. 181 Nr. 4 WAAAF-85643