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BGH Beschluss v. - IX ZB 57/14

Gesetze: § 574 Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO, § 574 Abs 3 S 2 ZPO

Rechtsbeschwerde: Zulassung in von der Urschrift abweichender fehlerhafter Ausfertigung

Leitsatz

Für die Frage, ob die Rechtsbeschwerde zugelassen wurde, ist die richterliche Entscheidung des Beschwerdegerichts, nicht eine hiervon abweichende fehlerhafte Ausfertigung oder Abschrift maßgebend, welche die Geschäftsstelle den Beteiligten zunächst zugestellt hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:131016BIXZB57.14.0

Fundstelle(n):
HFR 2017 S. 260 Nr. 3
NJW 2016 S. 9 Nr. 46
NJW-RR 2016 S. 1463 Nr. 23
WM 2016 S. 2180 Nr. 45
EAAAF-85688

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