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Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold
Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für das Jahr 2017
Bezug:
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2017 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2016 Nr. C 385 S. 6) veröffentlicht. Zu Ihrer Information übersende ich in der Anlage einen Abdruck dieser Liste.
INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN MEHRWERTSTEUER (MwSt.) BEFREITES ANLAGEGOLD Liste der Goldmünzen, die die Kriterien von Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllen Gültig für das Jahr 2017 (2016/C 385/09)
ERLÄUTERUNG
Diese Liste berücksichtigt die Beiträge der Mitgliedstaaten, die innerhalb der in Artikel 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gesetzten Frist bei der Kommission eingegangen sind.
Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 344 erfüllen und in diesen Mitgliedstaaten deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Kalenderjahres 2017 von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln.
Die ...