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FG Münster Urteil v. - 4 K 2154/15 EFG 2016 S. 1891 Nr. 22

Gesetze: InsO § 301 Abs 3, FGO § 40

Finanzgerichtsverfahren

Rechtsschutzbedürfnis einer Klage nach Restschuldbefreiung

Leitsatz

Eine objektiv sinnlose Klage, bei der der Kläger kein schutzwürdiges Interesse an einem Sachurteil haben kann, z.B. weil das erstrebte Ziel aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen nicht mehr erreicht werden kann, ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig. Ein solcher Fall ist gegeben bei einer nach Erteilung der Restschuldbefreiung erhobenen Klage gegen einen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassenen Haftungsbescheid.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1891 Nr. 22
IAAAF-86099

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