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BAG Urteil v. - 9 AZR 575/15

Gesetze: § 275 Abs 1 BGB, § 362 Abs 1 BGB, § 7 Abs 4 BUrlG, § 4 MuSchG, § 17 S 2 MuSchG, § 4 MuSchArbV

Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung

Leitsatz

1. Ein tätigkeitsbezogenes generelles Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG verhindert den zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs nach § 362 Abs. 1 BGB erforderlichen Leistungserfolg auch dann, wenn der Urlaubszeitraum bereits vor Eintritt des Beschäftigungsverbots festgelegt war und der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keine zumutbare Ersatztätigkeit zugewiesen hat.

2. § 17 Satz 2 MuSchG regelt die Unvereinbarkeit von Urlaub und einer (vollständigen) Arbeitsbefreiung infolge mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote mit der Folge, dass das Risiko der Leistungsstörung durch ein in den festgelegten Urlaubszeitraum fallendes Beschäftigungsverbot dem Arbeitgeber zugewiesen wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:090816.U.9AZR575.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2804 Nr. 46
DB 2016 S. 3052 Nr. 51
DB 2016 S. 7 Nr. 45
DStR 2016 S. 16 Nr. 49
NJW 2016 S. 3740 Nr. 51
CAAAF-86156

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