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BGH Urteil v. - VII ZR 14/16

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 249 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 9a Nr 1 DFBRVfO, § 9a Nr 2 DFBRVfO

Haftung eines Zuschauers wegen des Zündens eines Sprengkörpers bei einem Fußballspiel für dem Verein vom Sportgericht auferlegte Geldstrafe

Leitsatz

Wirft ein Zuschauer eines Fußballspiels einen gezündeten Sprengkörper auf einen anderen Teil der Tribüne, kann er vertraglich auf Schadensersatz für eine dem Verein deswegen gemäß § 9a Nrn. 1 und 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes e.V. auferlegte Geldstrafe haften.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:220916UVIIZR14.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 3715 Nr. 51
NJW 2016 S. 8 Nr. 48
IAAAF-86193

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