Berufungsverfahren: Prüfungspflicht des Berufungsgerichts hinsichtlich der fristgerechten Einlegung der Berufung
Leitsatz
Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung fristgerecht eingelegt ist. Dazu kann es gehören, dass das Berufungsgericht ermittelt, ob die gewählte Telefaxnummer dem Berufungsgericht zugeordnet ist. Des Weiteren kann bei Bestehen einer gemeinsamen Briefannahmestelle zu ermitteln sein, ob der gewählte Telefaxanschluss aufgrund einer Geschäftsordnungsregelung Teil einer gemeinsamen Posteingangsstelle ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:051016BVIIZB45.14.0
Fundstelle(n): NJW 2016 S. 9 Nr. 48 NJW 2017 S. 1114 Nr. 15 NJW-RR 2017 S. 306 Nr. 5 WM 2017 S. 734 Nr. 15 NAAAF-86203