Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Formate - gerichtliche Fürsorgepflicht - erhöhte Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten bei Ausschöpfung der Begründungsfrist
Leitsatz
Die Übermittlung elektronischer Dokumente an das Bundessozialgericht ist allein bei Einhaltung der in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundessozialgericht abschließend aufgeführten Formate wirksam.