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BSG Beschluss v. - B 5 RS 30/16 B

Gesetze: § 65a Abs 1 SGG, § 65a Abs 2 S 3 SGG, § 73 Abs 4 SGG, § 160a Abs 2 SGG, § 160a Abs 4 S 1 Halbs 2 SGG, § 169 SGG, § 2 ERVVOBSG

Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Formate - gerichtliche Fürsorgepflicht - erhöhte Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten bei Ausschöpfung der Begründungsfrist

Leitsatz

Die Übermittlung elektronischer Dokumente an das Bundessozialgericht ist allein bei Einhaltung der in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundessozialgericht abschließend aufgeführten Formate wirksam.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:130916BB5RS3016B0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 10 Nr. 1
UAAAF-86231

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