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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KA 1918/14

Gesetze: SGB V § 85 (idF des GKV-Modernisierungsgesetzes a.F.); HVM-V 2008 (Baden-Württemberg)

Leitsatz

Leitsatz:

Die nach § 4 Nr. 6 HVM-V festgelegte Abstaffelung der Fallpunktzahl und die nach Nr. 7 festgelegte Fallzahlobergrenze steht mit den sich aus § 85 Abs. 4 SGB V a.F. i.V.m. dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit ergebenden Anforderungen in Einklang. Sie sind weitere Instrumente zur Mengensteurung und Gesamthonorarbegrenzung.

Fundstelle(n):
UAAAF-86257

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