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BFH Urteil v. - II R 14/12

Gesetze: AO § 41, AO § 42, AO § 171 Abs. 10, AO § 174 Abs. 1, AO § 174 Abs. 2, AO § 174 Abs. 3, AO § 174 Abs. 4, AO § 182 Abs. 1 Satz 1, AO § 351 Abs. 2, FGO § 42, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 2

Rückerwerb eines Grundstücks wegen Nichtigkeit des dem Erwerbsvorgang zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts; Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts beurteilt sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen

Leitsatz

1. Für den Rückerwerb eines Grundstücks ist nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG Grunderwerbsteuer nicht festzusetzen, wenn das dem vorausgegangenen Erwerbsvorgang zugrunde liegende Rechtsgeschäft nichtig ist und ein Anspruch des Veräußerers auf Rückübertragung des wirksam übereigneten Grundstücks besteht.

2. Die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts beurteilt sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen. Eine nur steuerrechtlich nach § 41 oder § 42 AO zu beachtende Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts rechtfertigt nicht die Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.290616.IIR14.12.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1 Nr. 1
HFR 2017 S. 58 Nr. 1
UVR 2017 S. 7 Nr. 1
DAAAF-86322

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