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BFH Beschluss v. - IX R 15/16

Gesetze: FGO § 56 Abs. 1, FGO § 56 Abs. 2, FGO § 120 Abs. 2 Satz 1

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen

Leitsatz

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumnis vom Prozessbevollmächtigten verschuldet war.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.230816.IXR15.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 47 Nr. 1
XAAAF-86324

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