Steuerbarkeit des Vertriebs von SIM-Starterpaketen –
Weiterveräußerung von Telekommunikationsdienstleistungen in eigenem
Namen und für eigene Rechnung – Abgrenzung zur Abgabe bloßer
Guthabenkarten
Leitsatz
Die von einem Vertriebsunternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vorgenommene Abgabe von SIM-Starterpaketen eines
Telekommunikationsanbieters ist – anders als die Abgabe bloßer Guthabenkarten - nicht lediglich als Vermittlung einer Leistung
des Telekommunikationsanbieters an den Erwerber des Starterpakets, sondern als Weiterveräußerung von Telekommunikationsdienstleistungen
und daher auf jeder Stufe als umsatzsteuerbare und -steuerpflichtige Leistung zu beurteilen (vgl. , BStBl II 2012, 755, und BStBl I 2001, 1010)