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BAG Urteil v. - 9 AZR 305/15

Gesetze: § 2 Abs 1 S 1 HAG, § 106 GewO

Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

Leitsatz

Auch qualifizierte Angestelltentätigkeiten können Heimarbeit iSv. § 2 Abs. 1 Satz 1 HAG sein, wenn sie unter den Bedingungen der Heimarbeit ausgeführt werden. Heimarbeit ist nicht auf gewerbliche oder diesen vergleichbare Tätigkeiten beschränkt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:140616.U.9AZR305.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2931 Nr. 48
DB 2016 S. 6 Nr. 47
DB 2017 S. 435 Nr. 8
DStR 2016 S. 13 Nr. 51
NJW 2016 S. 10 Nr. 49
CAAAF-86678

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