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BGH Urteil v. - II ZR 124/15

Gesetze: § 230 HGB, § 232 Abs 2 HGB, § 235 HGB

Auflösung einer atypischen stillen Gesellschaft: Pflicht der stillen Gesellschafter zur Rückzahlung der ihnen zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen

Tatbestand

Der Beklagte beteiligte sich mit Beitrittserklärung vom 6. Dezember 2002 an der A.       AG, deren Rechtsnachfolgerin die Beklagte, eine GmbH & Co. KG, ist. Hierzu wählte er das Beteiligungsprogramm "Classic" mit einer Einmaleinlage in Höhe von 5.000 € zuzüglich eines Agios; beide Beträge hat er in vollem Umfang eingezahlt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:200916UIIZR124.15.0

Fundstelle(n):
QAAAF-86695

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