Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des Eigentümer-Ehegatten auf Eigentumsherausgabe; Änderung der Überlassungsregelung im Ehewohnungsverfahren; Umdeutung des Antrags
Leitsatz
1. Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (im Anschluss an BGH, , IV ZR 89/75, BGHZ 67, 217 = NJW 1977, 43 und BGH, , V ZR 154/75, BGHZ 71, 216 = FamRZ 1978, 496).
2. Die Ehewohnung behält diese Eigenschaft während der gesamten Trennungszeit.
3. Der Eigentümer-Ehegatte, der dem anderen Ehegatten die Ehewohnung im Sinne des § 1361b Abs. 4 BGB überlassen hat, kann bei wesentlicher Veränderung der zugrundeliegenden Umstände eine Änderung der Überlassungsregelung gemäß § 1361b Abs. 1 BGB im Ehewohnungsverfahren verfolgen.
4. Das unzulässige Herausgabeverlangen nach § 985 BGB kann nicht in einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung im Ehewohnungsverfahren umgedeutet werden.