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BGH Beschluss v. - XII ZB 487/15

Gesetze: § 140 BGB, § 985 BGB, § 1361b Abs 1 BGB, § 1361b Abs 4 BGB, § 1568a BGB, § 200 FamFG, § 201 FamFG

Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des Eigentümer-Ehegatten auf Eigentumsherausgabe; Änderung der Überlassungsregelung im Ehewohnungsverfahren; Umdeutung des Antrags

Leitsatz

1. Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (im Anschluss an BGH, , IV ZR 89/75, BGHZ 67, 217 = NJW 1977, 43 und BGH, , V ZR 154/75, BGHZ 71, 216 = FamRZ 1978, 496).

2. Die Ehewohnung behält diese Eigenschaft während der gesamten Trennungszeit.

3. Der Eigentümer-Ehegatte, der dem anderen Ehegatten die Ehewohnung im Sinne des § 1361b Abs. 4 BGB überlassen hat, kann bei wesentlicher Veränderung der zugrundeliegenden Umstände eine Änderung der Überlassungsregelung gemäß § 1361b Abs. 1 BGB im Ehewohnungsverfahren verfolgen.

4. Das unzulässige Herausgabeverlangen nach § 985 BGB kann nicht in einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung im Ehewohnungsverfahren umgedeutet werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:280916BXIIZB487.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 260 Nr. 4
EAAAF-86699

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