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BGH Urteil v. - 4 StR 239/16

Gesetze: § 308 Abs 1 StGB

Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert

Leitsatz

Die Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert im Sinne des § 308 Abs. 1 StGB liegt bei 1.500 €.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:131016U4STR239.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 12 Nr. 5
NJW 2017 S. 743 Nr. 10
UAAAF-86714

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