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BGH Beschluss v. - IX ZB 11/16

Gesetze: Art 34 Nr 3 EGV 44/2001, Art 45 Abs 1 S 1 EGV 44/2001, Art 46 Abs 3 EGV 44/2001

Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach Gemeinschaftsrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Sicherheitsleistung durch das Beschwerdegericht; Bindungswirkung der Ausführungen eines ausländischen Gerichts zur Tragweite eines inländischen Urteils

Leitsatz

1. Die Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Sicherheitsleistung durch das Beschwerdegericht ist nicht statthaft.

2. An Ausführungen des ausländischen Gerichts zur Tragweite eines inländischen Urteils ist das Gericht des Vollstreckungsstaats nicht gebunden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:201016BIXZB11.16.0

Fundstelle(n):
RIW 2017 S. 78 Nr. 1
WM 2016 S. 2272 Nr. 47
ZIP 2017 S. 45 Nr. 1
NAAAF-86725

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