Gesetze: § 85 Abs 4 S 7 SGB 5 vom , § 85 Abs 4 S 8 SGB 5 vom , § 85 Abs 4a S 1 SGB 5 vom
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Zuordnung von Arztgruppen mit ausgelaufener Gebietsbezeichnung - Einführung von Regelleistungsvolumina - Übergangsregelung des Bewertungsausschusses vom - arztgruppenspezifische Grenzwerte - kein fester Punktwert, jedoch annähernde Kalkulierbarkeit der Vergütung gewährleistet
Leitsatz
1. Arztgruppen mit "ausgelaufener" Gebietsbezeichnung sind grundsätzlich derjenigen Arztgruppe zuzuordnen, der sie nach aktuellem Weiterbildungsrecht angehören würden.
2. Der vom Bewertungsausschuss für die Zeit ab im Zuge der Einführung von Regelleistungsvolumina geschaffenen Übergangsregelung entsprach auch eine auf arztgruppenspezifischen Grenzwerten basierende Honorarverteilungsregelung, die keinen festen Punktwert vorsah, jedoch eine annähernde Kalkulierbarkeit der Vergütung gewährleistete.