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BSG Urteil v. - B 6 KA 18/15 R

Gesetze: § 85 Abs 4 S 7 SGB 5 vom , § 85 Abs 4 S 8 SGB 5 vom , § 85 Abs 4a S 1 SGB 5 vom

Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Zuordnung von Arztgruppen mit ausgelaufener Gebietsbezeichnung - Einführung von Regelleistungsvolumina - Übergangsregelung des Bewertungsausschusses vom - arztgruppenspezifische Grenzwerte - kein fester Punktwert, jedoch annähernde Kalkulierbarkeit der Vergütung gewährleistet

Leitsatz

1. Arztgruppen mit "ausgelaufener" Gebietsbezeichnung sind grundsätzlich derjenigen Arztgruppe zuzuordnen, der sie nach aktuellem Weiterbildungsrecht angehören würden.

2. Der vom Bewertungsausschuss für die Zeit ab im Zuge der Einführung von Regelleistungsvolumina geschaffenen Übergangsregelung entsprach auch eine auf arztgruppenspezifischen Grenzwerten basierende Honorarverteilungsregelung, die keinen festen Punktwert vorsah, jedoch eine annähernde Kalkulierbarkeit der Vergütung gewährleistete.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:150616UB6KA1815R0

Fundstelle(n):
FAAAF-86745

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