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LSG Bayern Beschluss v. - L 7 AS 659/16 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Unabhängig von der Vermutungsregelung in § 7 SGB II in Bezug auf das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft kommt es zunächst auf die objektiven Hinweistatsachen an. Dabei sind die polizeilichen Ermittlungen zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
HAAAF-86808

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