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BFH Beschluss v. - XI B 45/16

Gesetze: FGO § 40, FGO § 45, FGO § 64

Unter einer Bedingung erhobene Sprungklage unzulässig

Leitsatz

Eine Sprungklage, die unter der Bedingung erhoben wird, dass sich das FA "nach eingehender Prüfung nicht der Rechtsauffassung der betriebsnahen Veranlagungsstelle anschließen" werde, ist unzulässig.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.200916.XIB45.16.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 74 Nr. 3
BFH/NV 2017 S. 57 Nr. 1
SAAAF-86852

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