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BFH Beschluss v. - V B 30/16

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, UStG § 15a Abs. 1 Satz 1, UStG § 15 Abs. 4

Vorsteuerkorrektur bei nachträglicher Berufung auf die Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht; rückwirkende Anwendung der Regelung des § 15a UStG verfassungsrechtlich unbedenklich

Leitsatz

1. Es ist geklärt, dass sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern, wenn sich der Steuerpflichtige nachträglich innerhalb des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit seiner Verwendungsumsätze nach dem Unionsrecht beruft.

2. Eine etwaige rückwirkende Anwendung der Regelung des § 15a UStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.140916.VB30.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 68 Nr. 1
GAAAF-86856

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