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BFH Beschluss v. - V B 52/16

Gesetze: UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1, InsO § 38, InsO § 55, EGRL 112/2006 Art. 63, EGRL 112/2006 Art. 90, EGRL 112/2006 Art. 273 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Uneinbringlichkeit des Entgelts für eine Leistung aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstößt weder gegen insolvenzrechtliche Vorgaben noch gegen den Grundsatz der Unternehmenseinheit oder gegen Art. 90 MwStSystRL

Leitsatz

1. Die Rechtsprechung, wonach das Entgelt für eine Leistung aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des leistenden Unternehmers uneinbringlich wird, verstößt weder gegen insolvenzrechtliche Vorgaben noch gegen den Grundsatz der Unternehmenseinheit oder gegen Art. 90 MwStSystRL (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Ist eine gesetzlich gebundene Entscheidung über einen feststehenden Sachverhalt zu treffen, scheidet eine die Gerichte bindende Selbstbindung der Verwaltung grundsätzlich aus.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.060916.VB52.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 67 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2017 S. 40
QAAAF-86857

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