Persönliche Kindergeldanspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten; im Wesentlichen inhaltsgleich mit ; Kindergeldauszahlung gehört nicht zum Festsetzunsverfahren
Leitsatz
1. Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht, wenn dieser das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an , BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612).
2. Die Auszahlung des Kindergeldes gehört nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren, das dem Erhebungsverfahren entspricht (Bestätigung der Rechtsprechung).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.230816.VR49.11.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 32 Nr. 1 RAAAF-86861