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BFH Urteil v. - V R 50/11

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, EGV 883/2004 Art. 67 Satz 1, EGV 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2, EGV 883/2004 Art. 1 Buchstabe i Nr. 1

Persönliche Kindergeldanspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten; im Wesentlichen inhaltsgleich mit

Leitsatz

1. Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO Nr. 987/2009 führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an , BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612).

2. Einen Haushalt besitzt jemand dort, wo er allein oder mit anderen eine Wohnung innehat, in der hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem er sich persönlich oder finanziell beteiligt (Bestätigung der Rechtsprechung).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.230816.VR50.11.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 33 Nr. 1
BAAAF-86862

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