Prozesskosten im Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Baumängeln keine außergewöhnliche Belastung (hier: gesundheitsschädliche Schimmelbildung im neugebauten Einfamilienhaus)
Leitsatz
1. Die im Zusammenhang mit einem Baumängelprozess angefallenen Rechtsanwaltskosten sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn die Baumängel gesundheitsgefährdender Natur sind (hier: gesundheitsschädliche Schimmelpilzbildung im neugebauten Einfamilienhaus).
2. Es kann dahinstehen, ob ein Abzug der geltend gemachten Rechtsanwaltskosten auch deshalb ausscheidet, weil die Rechtsanwaltskosten über den Gebührenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinausgehen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.150616.VIR44.15.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 12 Nr. 1 HFR 2017 S. 44 Nr. 1 FAAAF-86865