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BFH Urteil v. - VI R 63/14

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Zivilprozesskosten für familienrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ehescheidung außerhalb des Zwangsverbands keine außergewöhnliche Belastung (hier: Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen Zugewinnausgleich, Nutzungsentschädigung, Pfändung und Grundbucheintragung)

Leitsatz

Zivilprozesskosten für familienrechtliche Streitigkeiten betreffende Verfahren in Zusammenhang mit der Ehescheidung außerhalb des sogenannten Zwangsverbunds (hier: Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen Zugewinnausgleich, Nutzungsentschädigung, Pfändung und Grundbucheintragung) sind nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.040816.VIR63.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 14 Nr. 1
PAAAF-86866

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