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BGH Urteil v. - I ZR 75/15

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 3 MarkenG, § 51 Abs 1 MarkenG, § 115 Abs 1 MarkenG, § 124 MarkenG

Markenrechtsschutz: Originäre Kennzeichnungskraft der Marke bei Herstellung eines Produkts in Form der Marke; gesteigerte Kennzeichnungskraft bei Präsenz der Marke in weiteren Ländern - Wunderbaum II

Leitsatz

Wunderbaum II

1. Wird ein Produkt (hier: Lufterfrischer) in Form der Marke (hier: Silhouette eines stilisierten Tannenbaums) hergestellt, schwächt dies nicht die originäre Kennzeichnungskraft der Marke wegen beschreibender Anklänge im Hinblick auf die Waren, für die sie Schutz beansprucht, wenn die Form des Produkts nicht funktionsbedingt vorgegeben oder die Ware beschreibend ist.

2. Die originäre Kennzeichnungskraft einer Marke kann bei inländischen Verkehrskreisen dadurch gesteigert werden, dass die Marke nicht nur im Inland, sondern in zahlreichen weiteren Ländern präsent ist und inländische Verkehrskreise der Marke bei Reisen ins Ausland begegnen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:020616UIZR75.15.0

Fundstelle(n):
JAAAF-87211

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