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BGH Urteil v. - I ZR 137/15

Gesetze: § 4 Nr 4 UWG, § 4 Nr 10 UWG vom

Wettbewerbsverstoß: Werbung mit der Ankündigung der Einlösung von Rabattgutscheinen anderer Marktteilnehmer als gezielte Mitbewerberbehinderung; Beeinträchtigung der Werbung des Mitbewerbers durch eigene Werbemaßnahmen - Fremdcoupon-Einlösung

Leitsatz

Fremdcoupon-Einlösung

1. Es stellt regelmäßig keine gezielte Mitbewerberbehinderung dar, wenn ein Unternehmen damit wirbt, Rabattgutscheine seiner Mitbewerber einzulösen.

2. Es ist grundsätzlich nicht unlauter, wenn Werbemaßnahmen eines Unternehmens mittelbar dazu führen, dass die Werbung von Mitbewerbern nicht oder nicht mehr so wie zuvor zur Geltung kommt, mag dies dem Werbenden auch bewusst sein.

3. Verfehlt eine Werbung ihre Wirkung erst aufgrund einer bewussten Entscheidung der Verbraucher, so liegt im Regelfall keine unlautere Beeinträchtigung der Werbung des Mitbewerbers vor.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:230616UIZR137.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1601 Nr. 27
BB 2016 S. 2945 Nr. 49
DB 2016 S. 14 Nr. 26
NJW 2016 S. 9 Nr. 49
NJW-RR 2017 S. 294 Nr. 5
ZIP 2016 S. 51 Nr. 27
ZIP 2017 S. 399 Nr. 8
TAAAF-87212

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