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BGH Urteil v. - II ZR 139/15

Die Beklagten beteiligten sich mit Beitrittserklärung vom 15. Mai 2003 an der A. AG & Co. KG, deren Rechtsnachfolgerin die Beklagte ist. Hierzu wählten sie das Beteiligungsprogramm "Classic" mit einer Einmaleinlage in Höhe von 75.000 € zuzüglich eines Agios; beide Beträge haben sie in vollem Umfang eingezahlt.

Fundstelle(n):
KAAAF-87228

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