Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei mehreren Darlehensnehmern; Gesetzlichkeitsfiktion einer Widerrufsbelehrung mit Ergänzung zur Musterbelehrung; Ausübung und Verwirkung des Widerrufsrechts bei vorzeitig einvernehmlich beendeten Verträgen
Leitsatz
1. Schließen mehrere Verbraucher als Darlehensnehmer mit einem Unternehmer als Darlehensgeber einen Verbraucherdarlehensvertrag, kann jeder von ihnen seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen. Die Rechtswirkungen des Widerrufs im Verhältnis zwischen dem Darlehensgeber und den übrigen Darlehensnehmern richten sich nach § 139 BGB.
2. Zur Gesetzlichkeitsfiktion einer Widerrufsbelehrung, die das Muster für die Widerrufsbelehrung um den Zusatz ergänzt, bei mehreren Darlehensnehmern könne jeder Darlehensnehmer seine Willenserklärung gesondert widerrufen.
3. Der Ausübung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nicht befristeten Widerrufsrechts steht grundsätzlich nicht entgegen, dass die Parteien den Verbraucherdarlehensvertrag zuvor gegen Leistung eines Aufhebungsentgelts einverständlich beendet haben.
4. Zur Verwirkung des Widerrufsrechts bei vorzeitig einvernehmlich beendeten Verbraucherdarlehensverträgen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:111016UXIZR482.15.0
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2881 Nr. 48 NJW 2016 S. 9 Nr. 51 NJW 2017 S. 243 Nr. 4 WM 2016 S. 2295 Nr. 48 ZIP 2016 S. 2306 Nr. 48 AAAAF-87240