Widerruf des Kaufs eines Katalysators im Fernabsatz: Wertersatzpflicht des Käufers bei Verschlechterung des Katalysators nach Einbau und Probefahrt; Bemessung des Wertersatzanspruchs des Verkäufers
Leitsatz
Der Verbraucher, der im Fernabsatz einen Katalysator gekauft, diesen anschließend in sein Kraftfahrzeug eingebaut und mit diesem eine (kurze) Probefahrt durchgeführt hat, schuldet im Falle des Widerrufs dem Verkäufer Ersatz für die Verschlechterung, die dadurch an dem Katalysator eingetreten ist. Solche Maßnahmen gehen über die in § 357 Abs. 3 BGB in der bis zum geltenden Fassung vorgesehene Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise der Sache hinaus, denn diese Vorschrift soll den Verbraucher nicht gegenüber einem Käufer im stationären Handel begünstigen, sondern nur einen Ausgleich dafür schaffen, dass ihm die im stationären Handel zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten entgangen sind (Fortführung von Senatsurteil vom , VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23).
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2562 Nr. 43 BB 2016 S. 2881 Nr. 48 NJW 2016 S. 10 Nr. 49 NJW 2017 S. 878 Nr. 12 WM 2017 S. 1173 Nr. 24 ZIP 2016 S. 2319 Nr. 48 ZIP 2016 S. 81 Nr. 42 OAAAF-87244