Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV C 1 - S 2401/08/10001: 015 IV C 1 - S 2252/15/10008: 009 BStBl 2016 I S. 1238

Ergänzung des (BStBl 2014 I S. 1586); Änderung des (BStBl 2009 I S. 1172)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die (BStBl 2014 I S. 1586) und vom (BStBl 2009 I S. 1172) wie folgt geändert:

1. Änderung des unter Berücksichtigung der Änderungen durch das (BStBl 2016 I S. 1001)

Rz. 57 wird wie folgt gefasst:

„VI. Fundstellennachweis und Anwendungsregelung

57 Für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, ersetzt dieses Schreiben das (BStBl 2013 I S. 36).

Wurden bereits Steuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2014 nach den bisherigen Mustern ausgestellt, behalten diese ihre Gültigkeit. Für Einzelsteuerbescheinigungen ist es nicht zu beanstanden, wenn die Grundsätze dieses Schreibens erst für Kapitalerträge angewendet werden, die nach dem zufließen.

Die in den Mustern I und III abgedruckten Tabellen, die zum einen den Tatbestand der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 8 Absatz 8 InvStG bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Investmentfonds sowie zum anderen die Veräußerung eines Anteils an einer Investitionsgesellschaft bei Umwandlung einer Investitionsgesellschaft in einen Investmen...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank