Persönliche Kindergeldanspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten; im Wesentlichen inhaltsgleich mit ; Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung
Leitsatz
1. Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO Nr. 987/2009 führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an , BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612).
2. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 AO) gebietet der Familienkasse grundsätzlich, eine als unrichtig erkannte Rechtsauffassung zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzugeben. Eine Bindung an eine als unrichtig erkannte Rechtsauffassung kommt nur unter besonderen Bedingungen in Betracht (vgl. BFH-Rechtsprechung).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.230816.VR16.13.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 36 Nr. 1 MAAAF-87343