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BFH Urteil v. - V R 40/13

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, EGV 883/2004 Art. 67 Satz 1, EGV 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2

Persönliche Kindergeldanspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten; im Wesentlichen inhaltsgleich mit

Leitsatz

1. Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO Nr. 987/2009 führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an , BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612).

2. Bei mehreren Berechtigten (Eltern) ist das Kindergeld an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, auch wenn die Berechtigten zivilrechtlich etwas anderes vereinbart haben. Durch zivilrechtliche Vereinbarungen, auch wenn sie durch gerichtlichen Vergleich bestätigt werden, kann § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht außer Kraft gesetzt werden (Bestätigung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.230816.VR40.13.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 37 Nr. 1
WAAAF-87344

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