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BGH Urteil v. - I ZR 43/15

Der Kläger ist ein eingetragener Verein schweizerischen Rechts, dessen Aufgabe die Abwehr der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ist. Er verfügt über die ausschließlichen Rechte zur Verwertung des am 2. März 2012 in Deutschland erschienenen Computerspiels "Alan Wake". Dem Vortrag des Klägers zufolge wurde eine Datei mit diesem Computerspiel am 26. Mai 2012 um 18:53 Uhr von einem dem Beklagten zuzuordnenden Internetanschluss über eine Tauschbörse im Internet zum Download angeboten.

Fundstelle(n):
YAAAF-87809

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