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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 213/16

Gesetze: SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13; VO (EG) 883/2004; O (EWG) 1408/71

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Prüfung, ob der Kläger zuletzt gesetzlich krankenversichert im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V war, ist eine Versicherung im EU-Ausland im zeitlichen Geltungsbereich der VO (EWG) 1408/71 nicht zu Lasten des Betroffenen einzubeziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAF-87934

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