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BFH Beschluss v. - II B 24/16

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Verletzung des rechtlichen Gehörs; keine Vernehmung eines Zeugen bei Verzicht auf mündliche Verhandlung

Leitsatz

Die Vernehmung eines Zeugen drängt sich regelmäßig nicht auf, wenn die Beteiligten auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichten und keinen Beweisantrag stellen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.041016.IIB24.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 164 Nr. 2
WAAAF-87986

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