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BFH Urteil v. - V R 13/16

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1, EStG § 65, EStG § 31, EStG § 32, EGV 883/2004 Art. 68

Berechnung des Differenzkindergelds erfolgt kindbezogen

Leitsatz

Das Differenzkindergeld ist kindbezogen zu berechnen (Anschluss an , BFHE 253, 139).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.210916.VR13.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 158 Nr. 2
GAAAF-87987

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