Aufwendungen eines Arbeitnehmers (hier: Angestellter Klinikarzt) für die Habilitationsfeier als Werbungskosten abziehbar
Leitsatz
1. Eine Habilitation ist ein Ereignis mit überwiegend berufsbezogenem Charakter.
2. Aufwendungen für die Gäste der Habilitationsfeier aus dem beruflichen Umfeld eines Arbeitnehmers können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer (hier: ein angestellter Klinikarzt) die Gäste nach abstrakten allgemeinen berufsbezogenen Kriterien eingeladen hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.180816.VIR52.15.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 151 Nr. 2 HFR 2017 S. 119 Nr. 2 KSR direkt 2017 S. 3 Nr. 2 KÖSDI 2017 S. 20122 Nr. 1 QAAAF-87988