Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - III C 2 - S 7242-a/16/10002 BStBl 2016 I S. 1450

Umsatzsteuer; Tätigkeit eines Sport-Dachverbandes; Konsequenzen des

I.

Mit , hat der BFH u. a. entschieden, dass es an der Voraussetzung zur Annahme eines Zweckbetriebs nach § 65 AO fehlt, soweit der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Sportvereins oder -verbands der Förderung des bezahlten Sports dient. Das ergibt sich daraus, dass der bezahlte Sport nicht unter den gemeinnützigkeitsrechtlichen Sportbegriff des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO fällt, weil er in erster Linie den eigenwirtschaftlichen Zwecken der bezahlten Sportler dient (vgl. AEAO zu § 52, Nr. 7).

II.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I Seite 846, der zuletzt durch das , BStBl 2016 I S. 1328, geändert worden ist, Abschnitt 12.9 Absatz 4 Nummer 1 wie folgt gefasst:

1.

1Die Tätigkeit der Landessportbünde im Rahmen der Verleihung des Deutschen Sportabzeichens und des Deutschen Jugendsportabzeichens stellt einen Zweckbetrieb im Sinne des § 65 AO dar. 2Entsprechendes kann bei gemeinnützigen Sportverbänden für die Genehmigung von Wettkampfveranstaltungen der Sportvereine sowie für die Ausstellung oder ... BStBl 2016 II S. 971

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank