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BGH Beschluss v. - VI ZB 8/16

Gesetze: § 104 ZPO

Kostenfestsetzungsverfahren: Geltendmachung der für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters angefallenen Kosten bei Kostentragung durch den hinter der Partei stehenden Versicherer

Leitsatz

Der Geltendmachung der für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters angefallenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren steht nicht entgegen, dass die entsprechenden Aufwendungen nicht von der Partei selbst, sondern von einem hinter der Partei stehenden (im Streitfall: Haftpflicht-) Versicherer getragen wurden (Fortführung Senatsbeschluss vom , VI ZB 42/10, VersR 2011, 1584 Rn. 13).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:251016BVIZB8.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 10 Nr. 52
NJW 2017 S. 672 Nr. 9
YAAAF-88217

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