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BGH Urteil v. - XII ZR 153/15

Gesetze: § 249 BGB, § 536 Abs 1 BGB, § 536a Abs 1 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 BGB

Geschäftsraummiete: Erheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens gegenüber dem auf Erstattung von Umzugskosten als Kündigungsfolgeschaden gerichteten Schadensersatzanspruch des Mieters

Leitsatz

1. Die Erheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens im Rahmen der Zurechnung des Schadenerfolgs richtet sich nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Norm. Voraussetzung ist zudem, dass derselbe Erfolg effektiv herbeigeführt worden wäre; die bloße Möglichkeit, ihn rechtmäßig herbeiführen zu können, reicht nicht aus (im Anschluss an BGH, , VIII ZR 170/91, BGHZ 120, 281, 287, NJW 1993, 520, 522 und , NJW 2012, 2022).

2. Zum Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens gegenüber dem auf Erstattung von Umzugskosten als Kündigungsfolgeschaden gerichteten Schadenersatzanspruch des Mieters.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:021116UXIIZR153.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 8 Nr. 52
NJW 2017 S. 1104 Nr. 15
DAAAF-88224

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