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BGH Beschluss v. - VII ZR 314/13

Gesetze: § 9 Abs 1 AGBG, § 15 Abs 2 AIHonO vom , § 73 Abs 3 AIHonO vom

Architektenvertrag: Wirksamkeit einer vom Auftraggeber gestellten AGB-Klausel über die Bestimmung der anrechenbaren Kosten auf der Grundlage einer genehmigten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage Bau

Leitsatz

Vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die anrechenbaren Kosten für Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf der Grundlage einer genehmigten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage Bau zu bestimmen sind, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Architekten unwirksam.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:161116BVIIZR314.13.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 8 Nr. 51
ZIP 2017 S. 2063 Nr. 43
QAAAF-88237

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