Gesetze: § 9 Abs 1 AGBG, § 15 Abs 2 AIHonO vom , § 73 Abs 3 AIHonO vom
Architektenvertrag: Wirksamkeit einer vom Auftraggeber gestellten AGB-Klausel über die Bestimmung der anrechenbaren Kosten auf der Grundlage einer genehmigten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage Bau
Leitsatz
Vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die anrechenbaren Kosten für Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf der Grundlage einer genehmigten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage Bau zu bestimmen sind, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Architekten unwirksam.