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BVerwG Urteil v. - 2 C 17/15

Gesetze: § 77 Abs 3 BBG, § 9 S 1 BBesG, § 9 S 3 BBesG, § 47 Abs 3 BeamtStG, § 121 VwGO

Bindungswirkung eines Disziplinarurteils wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst für das Verfahren der Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge

Leitsatz

Bei einem disziplinarrechtlichen Urteil erwächst neben dem Tenor auch die Feststellung, dass der Beamte wegen eines bestimmten Verhaltens ein Dienstvergehen begangen hat, in materielle Rechtskraft. Daher ist die in einem rechtskräftigen Disziplinarurteil getroffene Feststellung, dass der Beamte in einem bestimmten Zeitraum unerlaubt und schuldhaft dem Dienst ferngeblieben ist, auch für ein nachfolgendes Verfahren über die Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge bindend.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2016:220916U2C17.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 10 Nr. 52
JAAAF-88261

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